Hausordnung

Wenn Ihr Kind nicht am r.-k. Religionsunterricht teilnimmt, erhalten Sie eine Verständigung über die anfallenden Freistunden.

Ihr Kind hat in dieser Zeit eine Aufenthaltsmöglichkeit im Schulhaus. Es darf in den angeführten Freistunden das Schulhaus verlassen, wenn Sie schriftlich Ihr Einverständnis erklären.

Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur innerhalb der ersten fünf Schultage erfolgen.